Fristgerechte Einreichung von Projektanträgen durch die Kommunen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt sich die Bundesregierung eine fristgerechte Einreichung von Projektanträgen durch die Kommunen vor, wenn hierzu eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen – u. a. ein entsprechender Beschluss des Gemeinderats –, aber nur max. 8 Wochen (www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Home/Topthemen/projektaufruf_zip.html) vorgesehen sind, und warum sind Sportvereine erneut von der Antragstellung ausgenommen, obwohl sie zunehmend mehr Verantwortung für Sportstätten übernommen haben (DER TAGESSPIEGEL vom 27. Oktober 2015)?