Fristgerechte Einreichung der Entsorgungsberichte bzw. -programme gemäß der EU-Richtlinie 2011/70/Euratom
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung zur fristgerechten Einreichung der Entsorgungsberichte bzw. -programme laut der Richtlinie 2011/70/Euratom an die Europäische Kommission von Österreich, Tschechien, Polen, Finnland, Schweden, Dänemark, Niederlande, Luxemburg, Belgien, Frankreich und Großbritannien, und aus welchen Berichten gehen für die Bundesregierung Entsorgungsstrategien hervor, die zu einer Beeinträchtigung oder Gefährdung der deutschen Umwelt führen könnten und daher einer grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterliegen sollten (bitte erläutern, insbesondere, wenn laut der Bundesregierung kein Gefährdungspotential vorliegt)?