Fristensetzung für die Bearbeitung von Anträgen für Schwerbeschädigtenausweise
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Wie steht die Bundesregierung zu dem Problem, dass in einzelnen Bundesländern die Bearbeitung von Anträgen für Schwerbehindertenausweise bis zu einem Jahr oder länger dauert, womit den betroffenen Behinderten wegen fehlender Ausweise zusätzliche Kosten aufgebürdet und Rechte vorenthalten werden, und wie steht sie zu dem Vorschlag, Fristen zu setzen für die Bearbeitung von Anträgen für Schwerbehindertenausweise, etwa ähnlich der Regelung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, wonach der Antragsteller spätestens fünf Wochen nach Eingang des Antrags einen Bescheid erhalten soll?</span> <span><br /> </span>