Fristen zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie durch die Düngeverordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Fristen hat die Europäische Kommission der Bundesregierung zur Übermittlung und Umsetzung von Änderungsvorschlägen bezüglich der Kritikpunkte an der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie durch die Düngeverordnung, insbesondere hinsichtlich der Höhe des Kontrollwertes und des Maßnahmenkatalogs in der Länderermächtigung, wie von der Bundesregierung in der Fragestunde am 16. Januar 2019 berichtet (Plenarprotokoll, Mündliche Fragen 53 und 54, S. 8565 bis 8566), gesetzt, und wann rechnet die Bundesregierung frühestens mit der Einleitung eines Zweitverfahrens durch die Europäische Kommission? <br /> <br /> Ist es zutreffend, dass bereits ein konkreter möglicher Strafzahlungsbetrag in den Gesprächen mit der EU-Kommission genannt wurde, und wenn ja, wie hoch ist dieser?