Fristen für Stellungnahmen von Organisationen behinderter Menschen zu Gesetzesvorhaben der Bundesregierung in der 18. Wahlperiode
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie lange hatten Verbände und Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen in der 18. Legislaturperiode Zeit, zu Gesetzesvorhaben der Bundesregierung (Referentenentwürfe) Stellung zu nehmen (bitte die durchschnittliche Rückmeldefrist zu allen Initiativen und gesondert die durchschnittliche Frist für behindertenpolitische Initiativen sowie zusätzlich zu allen behindertenpolitischen Vorhaben die tatsächlichen Rückmeldefristen angeben), und wie berücksichtigt die Bundesregierung bei entsprechenden Anhörungsverfahren den Umstand, dass die meisten Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen, die nach Artikel 4 Absatz 3 der UN-Behindertenrechtskonvention an Gesetzgebungsverfahren zu beteiligen sind, in der Regel ausschließlich ehrenamtlich oder mit nur sehr wenigen hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern arbeiten?