Fristen für eine öffentliche Bereitstellung geologischer Daten in den Niederlanden und in Norwegen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Fristen für eine öffentliche Bereitstellung geologischer Daten – insbesondere solche, die in etwa der Kategorie der "Fachdaten" des Referentenentwurfes des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für ein Geologiedatengesetz ähneln – gelten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Niederlanden und in Norwegen (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/geologiedatengesetz.html), und inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass die geologischen Dienste europäischer Länder daran arbeiten, das Verständnis der Geologie Europas zu teilen und öffentlich bekannt zu machen (www.eurogeosurveys.org/about-us/missi on-and-vision/)?