Frist zur Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung zur Mantelverordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass die Bundesregierung im Regierungsentwurf der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung bei den Angaben des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft infolge eines angenommenen künftigen Wegfalls von wasserrechtlichen Erlaubnissen mit einer Entlastung in Höhe von 16,1 Mio. Euro gerechnet hat (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12213, S. 218), und wenn ja, ist dabei berücksichtigt worden, dass nach Nummer 1 (Allgemeiner Teil) 4.3.1 der Mitteilung 20 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), die zurzeit in vielen Ländern Grundlage für den Vollzug ist, eine wasserrechtliche Erlaubnis nicht erforderlich ist, wenn die Anforderungen dieses Regelwerkes eingehalten werden und dieses eingeführt worden ist (vgl. Allgemeiner Teil der LAGA-Mitteilung 20, 5. Auflage, Stand: 6. November 2003, S. 14: www.laga-online.de/documents/m20_nov2003u1997_2_1517834540.pdf)?