Frist zur Meldung von Tatsachen gemäß § 60 SGB I
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Tage genau nach Kenntnis über eine Änderung gemäß § 60 SGB I, z. B. über eine Betriebskostenrückzahlung, muss nach Rechtsauffassung der Bundesregierung eine Meldung erfolgt sein, damit keine Ordnungswidrigkeit vorliegt?