Frist zur Einreichung eines Belegs für die Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Handelt es sich bei der Frist zur Einreichung eines Belegs für die Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft als Nachweis für den aktiven Betriebsinhaber, für den konkreten Fall, wenn Landwirte im Jahr 2022 mehr als 5.000 Euro als EU-Direktzahlungen in Rahmen der GAP (Gemeinsame Europäische Agrarpolitik) erhielten, im deutschen GAP-Strategieplan um eine Ausschlussfrist, deren Nichteinhaltung (z. B. aufgrund eines zeitlichen Versäumnisses) für den Landwirt zum Ausschluss von den Direktzahlungen führt, oder lediglich um eine Ordnungsfrist?