Frist für die Abgabe von Grundsteuerfeststellungserklärungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der kalkulierte Zeitraum zur Abgabe von Grundsteuerfeststellungserklärungen vom 1. Juli 2021 bis 31. Oktober 2021 ausreichend ist (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Grundsteuer-und-Grunderwerbsteuer/reform-der-grundsteuer.html), um die erstmalige Einreichung der Erklärungen für Steuerberater, Unternehmen und Bürger in angemessener Qualität und Richtigkeit zu gewährleisten, wohingegen den Finanzämtern und Gemeinden bis Ende 2025 über zwei Jahre zur Verfügung stehen, um die Feststellungsbescheide bzw. Steuerbescheide zu erlassen, und ist die Bundesregierung der Meinung, dass, aufgrund der geplanten digitalen Abwicklung in der Finanzverwaltung und vor dem Hintergrund der stark ausgelasteten Arbeitskapazitäten in der Steuerbranche (www.haufe.de/taxulting/corona-steuerberater-fordern-fristverlaengerungen_484580_556688.html), hier eine Verlängerung der Frist zugunsten der Steuerpflichtigen möglich und sinnvoll wäre?