Freiwilliger Anschluss von Pflegepersonal an die Telematikinfrastruktur
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bestehen aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung die notwendigen technischen Voraussetzungen, wie elektronischer Heilberufsausweis und elektronisches Heilberufsregister, um, wie im Referentenentwurf des Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (DVG) vorgesehen, den freiwilligen Anschluss an die Telematikinfrastruktur nach § 291a Absatz 7 Satz 1 SGB V von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Krankenpflegern, Kinderkrankenpflegerinnen und Kinderkrankenpflegern, Altenpflegerinnen und Altenpflegern, Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern, Hebammen und Entbindungspflegern und Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten zu ermöglichen?