Freiwillige Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns in den Vergabeverfahren der Bundesagentur für Arbeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Worin sieht die Bundesregierung die Begründung für den Umstand, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) – anders als noch Anfang März 2016 durch selbige bekanntgegeben – am 17. März 2016 mitgeteilt hat, dass die freiwillige Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohnes in den Vergabeverfahren der BA nicht haltbar ist, und wie sollte die Bundesagentur für Arbeit nach Meinung der Bundesregierung künftig die Einhaltung des Branchentarifvertrages für die Aus- und Weiterbildung, der den Mindestlohn für pädagogisch Beschäftigte regelt, sicherstellen?