Freiwillige Selbstverpflichtung von Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferketten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern ist eine freiwillige Selbstverpflichtung von Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferketten nach Ansicht des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundeskanzleramtes sinnvoll angesichts der Wichtigkeit, die die Bundesregierung ansonsten fairen Wett-bewerbsbedingungen (level playing field) zumisst – hier zum einen mit Blick auf inländische Unternehmen, die sich keiner Selbstverpflichtung unterwerfen, als auch mit Blick auf Unternehmen aus europäischen Ländern, wo es bereits verpflichtende gesetzliche Regelungen gibt, und stimmt die Bundesregierung dem Fragesteller zu, dass das Argument höherer bürokratischer Lasten gegenüber der Gefahr für Leib und Leben recht dünn ausfällt?