Freiwillige Selbstüberstellung in den für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Mitgliedstaat
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern setzt sich die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union oder anderweitig dafür ein, der sog. freiwilligen Selbstüberstellung in den für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Mitgliedstaat, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwingend möglich sein muss (vgl. Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Kommissionsvorschlag einer Reform der Dublin-Verordnung vom 4. Mai 2016 (COM(2016) 270 final), S. 13; BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 – 1 C 26.14), im Rahmen der Reform der Dublin-Verordnung Vorrang vor der behördlich begleiteten bzw. zwangsweise durchgesetzten Überstellung einzuräumen, und welche rechtlichen, finanziellen und praktischen Folgen hätte die Reform der Dublin-Verordnung nach ihrer Auffassung, wenn dieser Vorrang nicht geregelt würde?