Freiwillige Beteiligung der Länder im Nationalen Cyber-Abwehrzentrum
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist aus Sicht der Bundesregierung die Beteiligung der Bundesländer im Nationalen Cyber-Abwehrzentrum (NCAZ) angesichts der Freiwilligkeit ausreichend für die Aufgaben der Abwehr elektronischer Angriffe auf IT-Infrastrukturen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Wirtschaft, und wie bewertet die Bundesregierung die Beteiligung des privaten Sektors am NCAZ?