Freiwillige Ausreisen im Rahmen der Dublin-Verordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es nach Auffassung der Bundesregierung im Rahmen der Dublin-Verordnung möglich, eine freiwillige Ausreise anstelle einer zwangsweisen Rücküberstellung in den zuständigen Dublin-III-Staat vorzunehmen (bitte bei Verneinung begründen und bei Bejahung die Anzahl der freiwilligen Ausreisen seit 2008 nach Jahren getrennt angeben)?