Freistellung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr vom Wehrdienst im Verteidigungs- und Spannungsfall
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist nach Ansicht der Bundesregierung durch das Wehrpflichtgesetz hinreichend sichergestellt, dass Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht zum Wehrdienst einberufen werden, sondern sich freistellen lassen können?