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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-231017

Freistellung von bayerischen Bundes- bzw. Landesbeamten für Lehrgänge der freiwilligen Feuerwehren

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass in Bayern beschäftigte Bundesbeamte für Lehrgänge der freiwilligen Feuerwehren maximal eine Freistellung von zehn Tagen pro Jahr erhalten (vgl. § 13 Nummer 3 SurlV) und diese für die darüber hinaus benötigten Freistellungsbedarfe entsprechend Urlaub beantragen müssen, während Landesbeamte nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz für Lehrgänge unbegrenzt freigestellt werden (vgl. Artikel 9 Absatz 2 BayFwG), und wenn ja, hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements bei den freiwilligen Feuerwehren diese Ungleichbehandlung (falls meine Annahme zutrifft) für berechtigt?<br /> <br /> Plant die Bundesregierung hierzu eine entsprechende Angleichung bzw. Harmonisierung der unterschiedlichen Regelungen im Interesse der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrdienstleistenden?