Freistellung von arbeitsuchend Gemeldeten vor Beendigung ihres laufenden Arbeitsverhältnisses
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind als arbeitsuchend Gemeldete vor Beendigung ihres laufenden Arbeitsverhältnisses vom aktuellen Arbeitgeber für die Anfertigung von pflichtgemäßen Bewerbungsschreiben und für pflichtgemäße Bewerbungsgespräche inkl. Fahrtzeit bei möglichen künftigen Arbeitgebern bezahlt freizustellen?