Freistellung des Budgets für Arbeit von der Anrechnung von Einkommen und Vermögen nach § 138 SGB IX-E
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem Grund soll das Budget für Arbeit nach den §§ 61 und 111 Absatz 1 Nummer 3 SGB IX (Entwurf zum Bundesteilhabegesetz) nicht von der Anrechnung von Einkommen und Vermögen nach § 138 SGB IX-E freigestellt werden, obwohl das Budget für Arbeit eine Leistung ist, die nach den §§ 61 und 111 den Leistungsbeziehern und nicht den Arbeitgebern zusteht, und welchen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung hier?