Freiraum für gesellschaftliches Leben erhalten - Veranstaltungswirtschaft schützen
Finanzielle Nachbesserung der Corona-Überbrückungshilfe, Vereinfachung und Beschleunigung des Antragsprozesses, Einführung einer negativen Gewinnsteuer (s. BT-Drs 19/18261 und 19/18669), Nachbesserung der KfW-Kreditprogramme, Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags, Schaffung neuer Arbeitsplätze, u.a. durch die temporäre Übernahme sämtlicher Sozialversicherungskosten, Ausschöpfung des befristeten EU-Beihilferahmens, Dialog mit der Veranstaltungswirtschaft und Entwicklung einer Öffnungsstrategie (s. BT-Drs 19/18711); Maßnahmen für einen Neustart nach Ende der Corona-Pandemie: Ausfallversicherung, Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Erhöhung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen im Einkommenssteuergesetz, Maßnahmen zur Kontaktnachverfolgung