Freiheitsrechte bewahren - Kein Musterpolizeigesetz nach bayerischem Vorbild
Grundrechtsfreundliche Weiterentwicklung polizeilichen Gefahrenabwehrrechts, klare Positionierung gegen das Konstrukt der "drohenden Gefahr", Verzicht auf Entwicklung von Instrumenten informationstechnischer Überwachung ("Trojaner"), grundrechtsorientierte Evaluation bestehender Eingriffsbefugnisse in der Gefahrenabwehr, Verzicht auf personellen Ausbau des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Entwicklung eines Konzepts zur Ersetzung des BfV durch eine "Beobachtungsstelle gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit"