Freigabe von Bundesimmobilien für den Wohnungsbau
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund bundesweit angespannter Wohnungsmärkte, insbesondere in den Ballungsräumen, die über rund 230 Hektar unbebaute Fläche in Bundesbesitz oder Teile der insgesamt 971 unbebauten Flurstücke im Rahmen ihrer angekündigten Wohnraumoffensive für eine neue Bebauung freizugeben (www.wiwo.de/finanzen/immobilien/berlin-muenchen-koeln-971-unbebaute-grundstuecke-in-den-teuersten-staedten-gehoeren-dem-bund/22647908.html), und wenn ja, nach welchen Kriterien (wie z. B. Gemeinnützigkeit, Mietpreisobergrenzen, Gesellschaftsform etc.) sollen die Grundstücke bebaut bzw. veräußert werden?