Freigabe von Akten der Bundesregierung
<span>Gründe für Freigabereglung von Akten der Bundesregierung, Geheimhaltungsfristen von über 30 Jahren, Handhabung in anderen Ländern, außerplanmäßig freigegebene Akten seit Beginn der 14. Legislaturperiode, Kosten für Schutz und Aufbewahrung von Akten mit VS-Einstufung, verlorene bzw. nicht mehr lesbare Akten, Bundesministerien und -behören mit eigenen VS-Registraturen, Anzahl der Personen mit VS-Einstufungsberechtigung</span>