Freigabe des Bundesautobahn- und Bundesstraßennetzes für Fahrzeuge mit Überlänge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Streckenkilometer des Bundesautobahnnetzes und des Bundesstraßennetzes sollen nach dem Entwurf der Neunten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV) für eben diese Fahrzeugkombinationen ("Lang-Lkw") freigegeben werden, und auf wie vielen Streckenkilometern des Bundesautobahnnetzes und des Bundesstraßennetzes dürfen bisher schon "Lang-Lkw" verkehren?