Freie Wahl des Wohnsitzes von nach Afghanistan abgeschobenen Personen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es von Deutschland nach Afghanistan abgeschobenen Personen nach Kenntnis der Bundesregierung in Afghanistan möglich, ihren Wohnsitz zu wählen, ohne dabei gegenüber den Behörden oder möglichen Vermietern Auskunft über ihre Identität und Herkunft, ihren familiären Hintergrund, ihre Fluchtgeschichte in Europa oder ihre Beziehungen, die sie dort aufgebaut haben, geben zu müssen, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, ob die zuletzt per Sammelabschiebungen von Deutschland nach Afghanistan abgeschobenen Menschen ihren Wohnsitz tatsächlich in den von der Bundesregierung für sicher erachteten Gebieten nehmen konnten (bitte so ausführlich wie möglich darlegen)?