Freibetragsregelung für Erwerbseinkommen im neugefassten SGB II
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie setzt sich unter Berücksichtigung der Formulierung in § 11b Absatz 3 des neu geregelten Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, dass ein „weiterer“ Betrag von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit abzusetzen ist, der gesamte Freibetrag bei Erwerbseinkommen bei Leistungsberechtigten nach § 11b Absatz 1, 2 und 3 des neu geregelten SGB II zusammen, und wie hat sich durch die Neuregelung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch die Freibetragsregelung für Erwerbseinkommen<br /> gegenüber der bisherigen Freibetragsregelung für Erwerbseinkommen verändert (bitte mit aussagekräftigen Beispielrechnungen für die alte und die neue Regelung angeben)?