Freibetragsregelung beim Elterngeld für SGB II-Leistungen beziehende Geringverdiener
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie soll die geplante Freibetragsregelung für Elterngeldempfängerinnen und -empfänger, die Kinderzuschlag und Leistungen nach dem SGB II (sogenannte Aufstocker) beziehen, konkret ausgestaltet werden, und wie viele Eltern/Kinder sind davon betroffen?