Frauenhäuser ausreichend zur Verfügung stellen und deren Finanzierung sichern
Finanzierung von Frauenhäusern: gemeinsame Grundsätze der Länder, Festlegung von Leitlinien, Zulässigkeit einer bundeseinheitlichen Finanzierung; Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt: Weiterentwicklung des Aktionsplans II, Anpassung und Anwendung gesetzlicher Vorschriften zur Kostenerstattung, Zugang zu medizinischer und therapeutischer Hilfe, Ausarbeitung der Europaratskonvention; Erhöhung der Anzahl an Frauenhausplätzen mit barrierefreiem Zugang