Fragerecht von Arbeitgebern bzgl. des Bestehens oder Nichtbestehens eines Impfschutzes bzw. einer natürlichen Immunität gegen COVID-19
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung geprüft, ob mit der Änderung des § 36 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes – IfSG vom 7. September 2021 Arbeitgeber unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen berechtigt werden, von ihren Beschäftigten Auskunft über die Gründe für deren Impfstatus, also etwa eine Begründung für das Fehlen einer Impfung, zu verlangen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?