Fragen zur Lizenzvergabe für Drittabfertiger in Deutschland
Marktliberalisierung für Bodenabfertigungsdienste, Beschränkungsmöglichkeiten durch Richtlinie 96/67/EG sowie Anlage 5 zur BADV für Flughafenbetreiber und Luftverkehrsbehörden, Anlageänderungen seit 1997, Regelung des formellen Verfahrens zur Auswahl von Dienstleistern und Selbstabfertigern, Rechts- und Fachaufsicht bei Lizenzgenehmigung, Verbindlichkeit der Anlage 5 sowie Rechtmäßigkeit der an den Flughäfen Berlin-Schönefeld und Düsseldorf erfolgten bzw. bevorstehenden Marktöffnung<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)