Fragen zum geplanten Honoraranlageberatungsgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit teilt die Bundesregierung beim Honoraranlageberatungsgesetz die Auffassung, dass sie keinen "ganzheitlichen Ansatz", demgemäß der Honorarberater aus dem gesamten Spektrum von Finanzinstrumenten, Vermögensanlagen, Sparkontenprodukten etc. auswählen darf, verfolgt, und wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, den Terminus "Beratung" in der Berufs- oder Tätigkeitsbezeichnung von Finanzdienstleistern auf Provisionsbasis zu verbieten?