Fortsetzung der Sanierung der Braunkohlegebiete in den neuen Ländern (G-SIG: 13011913)
Sicherstellung des Finanzrahmens bis Ende 1997, Festlegung eines neuen Finanzrahmens für weitere fünf Jahre einvernehmlich mit den Braunkohleländern, Zustimmung zur Verlängerung der Regelung gem. § 249h AFG bis zum Jahre 2002