Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR)
Zustimmung zu der von der Bundesregierung am 12. Mai 2021 beschlossenen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo, Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Unterstützung und Koordination der internationalen humanitären Hilfe, Beratung beim Fähigkeitsaufbau der Kosovo Security Force und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform, Rechtsgrundlagen, einzusetzende Fähigkeiten, Status und Rechte, Beibehaltung der Mandatsobergrenze von bis zu 400 Soldaten, Finanzierung der einsatzbedingten Zusatzausgaben in Höhe von insgesamt rund 14,1 Mio Euro aus dem Epl 14 (Haushaltsjahre 2021 und 2022)