Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR)
Zustimmung zu der von der Bundesregierung am 29. April 2026 beschlossenen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo, nachhaltige Stabilisierung der Sicherheitslage und der Entwicklung einer stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo, Unterstützung und Koordination der internationalen humanitären Hilfe, Beratung von Akteuren der kosovarischen Sicherheitsinstitutionen, Rechtsgrundlagen, einzusetzende Fähigkeiten, Status und Rechte, Beibehaltung der Mandatsobergrenze von bis zu 400 Soldaten, Finanzierung der einsatzbedingten Zusatzausgaben in Höhe von insgesamt rund 35,7 Mio Euro aus dem Epl 14 (Haushaltsjahre 2026 und 2027)