Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten EU NAVFOR Somalia Operation ATALANTA
Zustimmung zu der von der Bundesregierung am 17. März 2021 beschlossenen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU NAVFOR Somalia Operation Atalanta längstens bis zum 30. April 2022, Schutz für die vom Welternährungsprogramm oder von der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) gecharterten Schiffe, Bekämpfung der Seepiraterie vor der Küste Somalias und der Nachbarländer durch Seeraumüberwachung und -aufklärung, Durchsetzung des gegen Somalia verhängten Waffenembargos durch das Kontrollieren verdächtiger Schiffe, Überwachen des illegalen Handels mit Suchtstoffen, der Fischereitätigkeiten sowie des illegalen Holzkohlehandels vor der Küste Somalias, Rechtsgrundlagen, einzusetzende Fähigkeiten, Status und Rechte, Absenkung der Mandatsobergrenze bis zu 300 Soldaten, Finanzierung der einsatzbedingten Zusatzausgaben in Höhe von insgesamt rund 21,4 Mio Euro aus dem Epl 14 (Haushaltsjahre 2021 und 2022)