Fortsetzung der Ausbildung von guineischen Soldaten trotz Einstellung der Militärkooperation und EU-Sanktionen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Fortsetzung der Ausbildung von Soldaten aus Guinea nach der offiziellen Einstellung der deutschen Militärkooperation Ende 2009, obwohl sie auf Ebene der EU seit dem 27. Oktober 2009 Sanktionen mitträgt (Gemeinsame Position 2009/788/CFSP), die schon die Lieferung von militärischem Material untersagt?<br /> <br /> Welche Personen aus Guinea nehmen an einer militärischen Ausbildung der Bundeswehr teil, und inwieweit sind diese Personen Mitglieder des National Council for Democracy and Development (NCDD)?