Fortschritte der türkischen Regierung bei der Erfüllung der Auflagen der Exportkreditgarantien für den Bau des Ilisu-Staudamms
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Hat es aus Sicht der Bundesregierung konkrete Fortschritte seitens der türkischen Regierung gegeben, die mit den Bürgschaften verknüpften Auflagen von Seiten der deutschen, österreichischen und schweizerischen Exportkreditagenturen bezüglich des Baus des Ilisu-Staudamms zu erfüllen, und wenn ja, welche?<br /> <br /> Sind aus Sicht der Bundesregierung die Bedingungen erfüllt, um die deutschen Exportkreditgarantien für den Bau des Ilisu-Staudamms nach Ablauf der bis zum 6. Juli 2009 gesetzten Frist aufrechtzuerhalten, und wenn nein, welche Mindestbedingungen muss die türkische Regierung bis zum 6. Juli 2009 erfüllt haben, damit die Bundesregierung die gegebene Bürgschaft nicht endgültig annulliert?</span>