Fortschreibung der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung zum Sonderprogramm "Stadt und Land"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die bestehende Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung zum Sonderprogramm "Stadt und Land" über den Zeitraum des Jahres 2023 hinaus genutzt werden, um eine Anschlussfinanzierung der Bundesfinanzhilfen bis zum Jahr 2026 zu gewährleisten und geplante Projekte nicht zu gefährden, und falls nein, warum nicht?