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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-255996

Fortgang der Ermittlungen zum Kriegswaffenfund am Dresdener Hauptbahnhof

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum sieht die Bundesregierung den Fortgang der Ermittlungen im laufenden Ermittlungsverfahren (Bundestagsdrucksache 19/13988: In der Vorbemerkung der Bundesregierung vom 14. Oktober 2019 auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD) für gefährdet an, wenn schon, wie bereits in der Vorbemerkung der obigen Kleinen Anfrage von den Fragestellern als Quellenangabe deutlich gemacht, die Staatsanwaltschaft Dresden zuerst am 3. Juli 2019 gegen die beiden Fahrer des PKW sowie später am 23. September 2019 auch noch gegen zwei weitere Beschuldigte Anklage erhoben hat und damit nach meiner Auffassung nicht mehr von laufenden Ermittlungen gesprochen werden kann (www.justiz.sachsen.de/stadd/content/1282.htm &ndash; Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Dresden vom 3. Juli 2019 und vom 23. September 2019)?