Fortführung von im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen als eingetragene Lebenspartnerschaften in Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele der im Ausland geschlossenen Ehen zwischen Personen gleichen Geschlechts (bzw. wenn mindestens eine Person einen anderen Personenstand als männlich oder weiblich aufwies), für die mit Artikel 17b Absatz 4 des Einführungsgesetzes des Bürgerlichen Gesetzbuches (EGBGB) eine Regelung gefunden wurde, zwischen dem 1. August 2001 und dem 22. Dezember 2018 als eingetragene Lebenspartnerschaften in Deutschland geführt wurden (wenn möglich nach Jahren und gesondert davon nach den zehn häufigsten Staaten der ausländischen Eheschließung aufschlüsseln)?