Fortführung einer psychotherapeutischen Behandlung bei einer Abhängigkeitserkrankung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung einen gesetzlichen Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), die derzeitigen Regelungen in der Psychotherapie-Richtlinie anzupassen, so dass Patientinnen und Patienten mit der Diagnose einer Abhängigkeitserkrankung eine psychotherapeutische Behandlung fortführen können, auch wenn sie bis zur zehnten Behandlungsstunde keine Abstinenz erreicht haben, das Therapieziel beispielsweise aber auch die Konsumreduktion darstellen kann?<br /> <br /> Inwiefern stellt nach Kenntnis der Bundesregierung das in der Psychotherapie-Richtlinie verankerte Abstinenzgebot, demnach Patientinnen und Patienten bis zur zehnten Behandlungsstunde eine Abstinenz zur Fortführung der Psychotherapie erreicht haben müssen, eine Hürde in der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Abhängigkeitserkrankungen dar?<br /> <br /> Liegen der Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse dazu vor, ob und in welchem Umfang Patientinnen und Patienten mit der Diagnose einer Abhängigkeitserkrankung eine ambulante Psychotherapie begonnen und diese aufgrund einer fehlenden Abstinenz nach der zehnten Behandlungsstunde abbrechen mussten?