Fortführung der One-In-One-Out-Regel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung an der im Jahr 2015 eingeführten One-In-One-Out-Regel unverändert festhalten, oder plant sie angesichts der aktuellen Feststellung des Nationalen Normenkontrollrats (Jahresbericht 2022, S. 54 f.), dass – im Unterschied zu vorangegangenen Wahlperioden – die bürokratischen Belastungen für die Wirtschaft seit der Bundestagswahl im Jahr 2021 zugenommen haben, Änderungen an der One-In-One-Out-Regel, und wie will die Bundesregierung die bislang aufgelaufenen Belastungen in Höhe von 270 Mio. Euro bis zum Ende der Wahlperiode ausgleichen?