Fortführung der Förderung von ALG-II-Empfängern nach dem Auslaufen des Bundesprogramms Bürgerarbeit
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie will die Bundesregierung nach dem Auslaufen des Modellprojektes Bürgerarbeit sicherstellen, dass auch in Zukunft eine Förderung insbesondere von Leistungsberechtigten, die länger als zwei Jahre im Rechtskreis des SGB II sind, für öffentliche Projekte ähnlich der Bürgerarbeit möglich ist, die für viele bisher eine Brücke in die Erwerbsarbeit war (vgl. Göttinger Tageblatt vom 27. August 2014)? </p>