Fortentwicklung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (G-SIG: 11001245)
Weiterentwicklung des Personalvertretungsrechts: Erweiterung der Kompetenz der Einigungsstelle, Verbesserung der Arbeitsgrundlagen und der Rechtsstellung der Personal- und Jugendvertretung, Stellung der Gewerkschaftsmitglieder in Personalvertretungen, Einbeziehung der Berufs- und Zeitsoldaten in den Geltungsbereich des BPersVG, Vertretung der Geschlechter entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis im Personalrat, Überprüfung des Gruppenprinzips und der Minderheitenregelungen, Anpassung der Rahmenbestimmungen der Länder an ein weiterentwickeltes BPersVG, Vorlage eines Berichts der Bundesregierung über die Erfahrungen mit dem BPersVG seit 1977 sowie Vorschläge zur Fortentwicklung des Personalvertretungsrechts