Fortbestehen des Instruments einer freiwilligen Selbstverpflichtung im Gesetzentwurf für ein Risikoreduzierungsgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hält die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf für ein Risikoreduzierungsgesetz (BR-Drs. 434/20), angesichts der großen Herausforderungen, vor denen Lebensversicherer aktuell stehen (www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/altersvorsorge-es-geht-um-die-zukunft-der-lebensversicherer-und-ihrer-kunden/22795332.html?ticket=ST-10730362-tmvfjbdXkvOSxye7eOeZ-ap6), weiterhin an dem Instrument einer freiwilligen Selbstverpflichtung fest, und welche zusätzlichen Finanzmittel hofft die Bundesregierung auf diesem Weg von den Lebensversicherungsunternehmen zum Schutz der Versicherten zu mobilisieren für den Fall, dass das Vermögen des Sicherungsfonds und nachgeordnete Maßnahmen in einem Sanierungsfall nicht ausreichen?