Fortbestand des europäischen Emissionshandels durch Einführung eines CO2-Kompensationsprogramms für den internationalen Luftverkehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung in Zusammenhang mit der bis zum 4. Oktober 2019 tagenden 40. Generalversammlung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) einen Vorbehalt gegen den Abschnitt einer zum Beschluss anstehenden Resolution einlegen, der besagt, dass das CO2 -Kompensationsprogramm für den internationalen Luftverkehr CORSIA "die einzige globale marktorientierte Maßnahme" sei (vgl. Working Paper A40-WP/59, Nummer 18), um den Fortbestand und ggf. die Ausweitung des europäischen Emissionshandels für den internationalen Luftverkehr nicht zu gefährden?