Formulierung von Ausnahmen in den Sanktionen gegenüber Syrien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Formulierung neuer Ausnahmen in den Sanktionen gegenüber Syrien, die es ermöglichen sollen, der bewaffneten Opposition militärische Ausrüstung zur Verfügung zu stellen, letztlich mit der Begründung erfolgt, dies diene dem "Schutz der Zivilbevölkerung", und welche Maßnahmen wurden von der EU beschlossen, um – gerade vor dem Hintergrund der Entführung von UN-Kräften und aus den Reihen der Opposition verübten terroristischen Anschläge – sicherzustellen, dass die gelieferten Güter allein "für die Zwecke des Schutzes der Zivilbevölkerung" (Beschluss 2013/109/GASP des Rates) verwendet werden?