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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-249807

Formulierung in § 51 Energiesteuergesetz zu Waren aus Asphalt und bituminösen Mischungen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Klarstellung sollte nach Auffassung der Bundesregierung im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Bundestagsdrucksache 18/11493) mit der geänderten Formulierung in § 51 des Energiesteuergesetzes bezüglich der Einstufung als &quot;Waren aus Asphalt und bituminöse Mischungen&quot; statt &quot;Asphalt&quot; konkret getroffen werden, und war mit dieser Klarstellung eine steuerliche Ungleichbehandlung zuungunsten von Asphaltmischgut im Rahmen des § 51 des Energiesteuergesetzes gegenüber anderen vergleichbaren Baustoffen, wie zum Beispiel Frischbeton, beabsichtigt?