Formular zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum existiert beim BfArM bis heute kein Formular, welches Patientinnen und Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 3 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) ermöglicht, ihre Medizin mit ins Ausland zu nehmen?